Allgemeine Geschäftsbedingungen der „REKER MEIN VITALBÄCKER“ Clubkarte vom 01.01.2021
1 Kundenbeziehung:
1.1 Reker- Mein Vitalbäcker (Reker GmbH) Herzebrocker Straße 17, 33378 Rheda-Wiedenbrück nachfolgend „Reker Mein Vitalbäcker“ genannt, verwaltet die Sammelkonten, auf denen Einkäufe der Kunden gesammelt werden.
1.2 Die „REKER MEIN VITALBÄCKER“ Clubkarte kann von jeder voll geschäftsfähigen natürlichen oder jeder juristischen Person gegen eine Gebühr von 1 Euro erworben werden.
Bei der Rückgabe der Clubkarte kann die Gebühr nur gegen Vorlage des Einkaufsbons erstattet werden.
Beschädigte oder bereits benutzte Clubkarten können nicht zurückgenommen werden.
2 Sammeln von Einkäufen
2.1 Die „REKER MEIN VITALBÄCKER“ Clubkarte ist nur personengebunden einzusetzen und nicht auf Dritte übertragbar.
2.2 Beim Erwerb von Waren in einem „REKER MEIN VITALBÄCKER“ Fachgeschäft legt der Kunde seine „REKER MEIN VITALBÄCKER“ Clubkarte an der Kasse vor. Der Erwerb von Backwaren Heißgetränke wird auf Sammelkonten gesammelt.
Die Vitalbäcker Clubkarte muss vor jedem Bezahlvorgang eingelesen werden, eine nachträgliche Gutschrift ist nicht möglich.
2.3 Die Einkäufe werden in Sammelzeiträumen erfasst. Ein Sammelzeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt des ersten Einkaufs unter Vorlage der Clubkarte bzw. im unmittelbaren Anschluss an einen vorangegangenen Sammelzeitraum. Ein Sammelzeitraum endet mit Auslösung des Bonus nach erreichen von 99 Punkten , spätestens 12 Monate nach seinem Beginn. Eine Übertragung der gesammelten Einkäufe auf das Sammelkonto eines anderen Kunden ist ausgeschlossen.
2.5 „REKER MEIN VITALBÄCKER“ behält sich das Recht vor, das Sammeln von Einkäufen auf dem Sammelkonto abzulehnen oder die Modalitäten zu ändern, insbesondere wenn andere Vergünstigungen oder Rabatte gewährt oder wenn Waren oder Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen oder Sonderveranstaltungen angeboten werden.
2.6 Die Benutzung der Vitalbäcker Clubkarte mittels mobiler Apps ist zulässig, die Reker GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Nutzung der Einlösung von Bonuspunkten und Prepaidguthaben durch Dritte.
- Prepaid Funktion der Mein Vitalbäcker Clubkarte
· Der Mindest Aufladebetrag beträgt 5 Euro
- Für Schäden, die aus Missbrauch oder Verlust der „REKER MEIN VITALBÄCKER“ Clubkarte oder Fahrlässigkeit des Kartenbenützers entstehen, haftet ausschließlich der Karten-Inhaber.
- Das aktuelle Prepaid Guthaben kann in jedem Reker Mein Vitalbäcker Fachgeschäft
ausgedruckt werden. - Bitte prüfen Sie direkt bei Ihrem Einkauf die Richtigkeit des Kontostands auf dem Kassenbonon. Wie bei der Barzahlung gilt, spätere Reklamationen können nicht angenommen werden.
4 Rückgängigmachung eines Vertrages
Bei gesetzlich zulässiger oder vereinbarter Rückgängigmachung (Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch, etc.) eines Vertrages, der eine Buchung des Einkaufs auf dem Sammelkonto zur Folge hatte, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behält sich „REKER MEIN VITALBÄCKER“ das Recht vor, das aktuelle Sammelkonto entsprechend negativ zu belasten.
5 Auslösung des Bonus
5.1 Der Kunde kann seinen Bonus in jedem „REKER MEIN VITALBÄCKER“ Fachgeschäft auslösen. Voraussetzung ist, dass ein Einkaufswert von mindestens 99 Bonuspunkten bei Backwaren (1 Bonuspunkt je vollem Euro Einkauf) oder 12 Bonus Kaffeepunkte (große und kleine Portionen getrennt) auf dem Sammelkonto vorhanden ist.
Eine Barauszahlung von Bonuspunkten ist nicht möglich.
5.2 Auslöseberechtigt ist nur der Karteninhaber.
6 Sammelkontostand
6.1 Der Kontostand und die Letzten 10 Transaktionen wird auf dem „REKER MEIN VITALBÄCKER“ Bon ausgedruckt und kann jederzeit in einem „REKER MEIN VITALBÄCKER“ Fachgeschäft ausgedruckt werden.
6.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Sammelkontostandes muss der Kunde spätestens einen Monat nach dem Auslösen des Bonus schriftlich bei „REKER MEIN VITALBÄCKER“ geltend machen. Der Kunde fügt dem Widerspruch die entsprechenden, von „REKER MEIN VITALBÄCKER“ erstellten Kassenbons oder Rechnungen bei. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Sammelkontostandes.
7 Kartenverlust
7.1 Falls die Karte, die mit persönlichen Daten registriert ist, dem Karteninhaber abhanden kommt oder er Missbräuche durch Dritte feststellt, hat er dies unverzüglich „REKER MEIN VITALBÄCKER“ mitzuteilen, und die Sperrung der Karte zu veranlassen.
7.2 Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet „REKER MEIN VITALBÄCKER“ nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden von „REKER MEIN VITALBÄCKER“ oder von Erfüllungsgehilfen.
7.3 Bei Verlust der „REKER MEIN VITALBÄCKER“ Clubkarte kann der Kunde in jedem „REKER MEIN VITALBÄCKER“ Fachgeschäft eine neue Clubkarte erwerben
7.4 Bei Reklamationen bezüglich der Zahlungsvorgänge behält sich die Reker GmbH vor, sowohl Kassenbelege als auch PayPal-Rechnungsbelege vom Kunden einzufordern. Sind diese nicht mehr vorhanden, kann die Reklamation nicht bearbeitet werden.
7.5 Ein auf die Karte geladener Betrag kann weder ausgezahlt, noch zurückerstattet werden.
8 Kündigung, Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
8.1 Der Inhaber der Clubkarte kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Teilnahme am Clubkartenprogramm schriftlich kündigen.
8.2 Eine Kündigung durch „REKER MEIN VITALBÄCKER“ ist unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich, es sei denn, die – dann fristlose – Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Bei einer Kündigung durch „REKER MEIN VITALBÄCKER“ erhält der Kunde nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen seinen Bonus, es sei denn, der Kunde hat zu einer Kündigung aus wichtigem Grund schuldhaft Anlass gegeben (insbesondere durch Missbrauch). Die Kündigung hat durch schriftliche Mitteilung zu erfolgen.
8.3 „REKER MEIN VITALBÄCKER“ behält sich vor, das „REKER MEIN VITALBÄCKER“ Clubkarten-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Kundenbelange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern. „REKER MEIN VITALBÄCKER“ behält sich weiter vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist.
Als Gerichtsstand gilt Rheda-Wiedenbrück als vereinbart.
Salvatorische Klausel
„Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.